Versichern Sie Ihre Sachen.

Ein Sturm, Feuer, Wasserschaden, Krankheit oder Einbruch lassen sich weder vorhersagen, noch vermeiden. Die anschließenden Schäden können jedoch so hoch sein, dass Sie Ihren Praxisbetrieb zeitweise nicht weiterführen können. Eine Sachversicherung sichert Sie gegen finanzielle Verluste ab. Wir beraten Sie dabei zu den möglichen Absicherungsformen – ob Praxisinhalts-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Betriebsschließungs- oder Praxis-Ausfallversicherung.

Praxisinhaltversicherung

Die Praxisinhaltversicherung ist sinnvolle Ergänzung zur Absicherung der beruflichen Existenz (vergleichbar mit der Hausratversicherung für Privatpersonen). Sie sichert unter anderem Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschaden, Brand, Blitzschlag und Explosion ab. Durch die sogenannte All-Gefahren-Deckung sind alle Gefahren versichert, die unvorhersehbar eintreten. Der optimale Schutz bei Schäden in der Praxis oder Klinik!

Diese Schäden sind unter anderem abgedeckt

  • Aufklärungsfehler (wirtschaftlich/medizinisch): Der Patient wird nicht umfassend über mögliche Risiken oder Folgekosten informiert.
  • Diagnosefehler: Symptome einer Erkrankung werden durch den Arzt falsch gedeutet, z. B. wenn er Herzinfakt oder Schlaganfall übersieht.
  • Behandlungsfehler, zum Beispiel hypoxischer Hirnschaden, Wundheilungsstörung mit Nekrosen, Nervenschädigung, allergischer Schock
  • In Gewahrsam genommenes Patienten-Eigentum kommt weg, z. B. Schmuck wird beim Röntgen gestohlen.

Diese sind unter anderem nicht abgesichert

  • Rückforderungen von Honoraren: Der Patient will bei Schadensfall sein Geld zurück.
  • Erfolgshaftung: Das Ergebnis entspricht nicht den Erwartungen des Patienten.
  • Auslandstätigkeiten: Behandlungen, die im Ausland erfolgen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung ist ein wichtiger Baustein der Inhaltsversicherung. Sie übernimmt die Kosten bei Praxisausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (durch Krankheit, Unfall, behördlich angeordnete Quarantäne).

Diese Schäden sind unter anderem abgedeckt

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Nebenkosten (Strom, Wasser usw.)
  • Buchführungskosten
  • Betriebsbezogene Versicherungsbeiträge
  • Betriebliche Steuern und Finanzierungskosten
  • Folgende Ursachen sind abgesichert: Krankheit, Unfall, Quarantäne – optional auch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub

Diese sind unter anderem nicht abgesichert

  • Ausfall durch Schwangerschaft

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist als Ertragsausfallversicherung eine wichtige Erweiterung der Inhaltsversicherung. Sie ersetzt im Schadensfall Ihre Umsatzeinbußen und sichert den Betriebsausfalls aufgrund von Sachschäden ab, wenn diese durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstanden sind.

Diese Schäden sind unter anderem abgedeckt

  • Ertragsausfall bei Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Praxisbetriebs
  • Versichert sind Betriebsgewinn, Kosten sowie Gehälter

Diese sind unter anderem nicht abgesichert

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung sichert Sie ab, wenn Ihr Betrieb zum Beispiel hygienische Vorschriften nicht einhalten kann und schließen muss. Sie übernimmt die Kosten für die Desinfektion der Räume und des OP-Materials  sowie Kosten für Miete, Steuern und Tilgungen.

Diese Schäden sind unter anderem abgedeckt

  • finanzieller Verlust durch behördlich angeordnete Betriebsschließung

Diese sind unter anderem nicht abgesichert

  • Schäden die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Abwässern  entstehen
  • Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden
  • Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren
  • Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung des Staates hat

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung sichert Schäden an Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik sowie an elektrotechnischen und elektronischen Anlagen ab.

Diese Gefahren sind unter anderem abgedeckt

  • Blitzschlag
  • Wasserschaden
  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Brand
  • Sturm

Das ist unter anderem nicht abgesichert

  • Werkzeuge aller Art
  • Wechseldatenträger
  • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Schäden durch Vorsatz, Krieg und Erdbeben

Sie haben Fragen?

0221 / 390 99 55 25

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr

Wir beraten Sie.

  • Wir fangen bei Null an: Sie hatten in der Vergangenheit schon Schadensfälle? Für die Annahme bei uns kein Problem!
  • Ihre Herausforderungen im Blick: Wir analysieren Ihr Risiko – für Sie selbst oder eine Gruppe von Ärzten.
  • Individuell abgestimmt: Wir entwickeln und gestalten für Sie den passenden Tarif und die Versicherungsbedingungen.
  • Lehnen Sie sich zurück: Wir übernehmen die Verhandlung und Betreuung von Rahmenverträgen mit verschiedenen Versicherern für Sie.
  • Keine Angst, wenn mal was passiert: Wir kümmern uns um Ihr Schadenmanagement und um Patientenforderungen in Zusammenarbeit mit den Versicherern.